Beijing gibt Konstruktionsrichtlinie für Miteigentumswohnungen heraus

BEIJING, 25. September (Xinhuanet) – Beijings Wohnungskommission gab am Samstag eine Konstruktionsrichtlinie für Miteigentumswohnungen heraus, die am 30. September in Kraft tritt.

Chinas Wohnungsbehörde hat ein Pilot-Miteigentumswohnungsprogramm in Beijing und Shanghai gebilligt, als Teil der staatlichen Bemühungen zur Stabilisierung des Immobilienmarktes.

In den nächsten fünf Jahren werden in Beijing insgesamt 250.000 solcher Wohnhäuser bereitgestellt.

Nach der Beijinger Richtlinie sollen die Wohnhäuser, die in den sechs zentralen Bezirken der Stadt errichtet werden sollen, nicht größer als 90 Quadratmeter sein. Die Kommission fordert Wohnungsbauunternehmen auf, Familien mit zwei Kindern, sowie ältere Menschen, im Wohnungsbauentwurf miteinzubeziehen.

Ab dem 30. August begann die Kommission, die öffentliche Meinung über die Gestaltung des Wohnungsbaus und die Bereitstellung von notwendigen öffentlichen Einrichtungen einzuholen.

Auf der Grundlage von öffentlichen Anregungen verlangt die Leitlinie, dass Gemeinschaften mit barrierefreien Einrichtungen und öffentlichen Plätzen ausgestattet sein müssen.

Die Regierung hat Beschränkungen darüber getroffen, wer die Wohnungen erwerben kann. Zum Beispiel dürfen Käufer und ihre Familien nicht bereits Wohnungen besitzen, und Einzelpersonen, die Einkäufe tätigen, müssen mindestens 30 Jahre alt sein, und eine Familie kann sich nur für ein solches Zuhause bewerben.

Das Programm steht im Einklang mit der Ansicht der Zentralbehörden, dass „Wohnhäuser errichtet werden müssen, um in ihnen zu leben, und nicht für Spekulationen", und dass Wohnungspreise kostengünstiger gestaltet werden sollten, indem sie Käufern erlauben, Eigentumsrechte mit der Regierung zu teilen.

Beijings Richtlinie setzt voraus, dass die Käufer die Inneneinrichtung der Wohnungen für fünf Jahre nicht ändern dürfen.

(gemäß der Nachrichtenagentur Xinhua)

 

Xinhuanet Deutsch

Beijing gibt Konstruktionsrichtlinie für Miteigentumswohnungen heraus

GERMAN.XINHUA.COM 2017-09-25 13:42:56

BEIJING, 25. September (Xinhuanet) – Beijings Wohnungskommission gab am Samstag eine Konstruktionsrichtlinie für Miteigentumswohnungen heraus, die am 30. September in Kraft tritt.

Chinas Wohnungsbehörde hat ein Pilot-Miteigentumswohnungsprogramm in Beijing und Shanghai gebilligt, als Teil der staatlichen Bemühungen zur Stabilisierung des Immobilienmarktes.

In den nächsten fünf Jahren werden in Beijing insgesamt 250.000 solcher Wohnhäuser bereitgestellt.

Nach der Beijinger Richtlinie sollen die Wohnhäuser, die in den sechs zentralen Bezirken der Stadt errichtet werden sollen, nicht größer als 90 Quadratmeter sein. Die Kommission fordert Wohnungsbauunternehmen auf, Familien mit zwei Kindern, sowie ältere Menschen, im Wohnungsbauentwurf miteinzubeziehen.

Ab dem 30. August begann die Kommission, die öffentliche Meinung über die Gestaltung des Wohnungsbaus und die Bereitstellung von notwendigen öffentlichen Einrichtungen einzuholen.

Auf der Grundlage von öffentlichen Anregungen verlangt die Leitlinie, dass Gemeinschaften mit barrierefreien Einrichtungen und öffentlichen Plätzen ausgestattet sein müssen.

Die Regierung hat Beschränkungen darüber getroffen, wer die Wohnungen erwerben kann. Zum Beispiel dürfen Käufer und ihre Familien nicht bereits Wohnungen besitzen, und Einzelpersonen, die Einkäufe tätigen, müssen mindestens 30 Jahre alt sein, und eine Familie kann sich nur für ein solches Zuhause bewerben.

Das Programm steht im Einklang mit der Ansicht der Zentralbehörden, dass „Wohnhäuser errichtet werden müssen, um in ihnen zu leben, und nicht für Spekulationen", und dass Wohnungspreise kostengünstiger gestaltet werden sollten, indem sie Käufern erlauben, Eigentumsrechte mit der Regierung zu teilen.

Beijings Richtlinie setzt voraus, dass die Käufer die Inneneinrichtung der Wohnungen für fünf Jahre nicht ändern dürfen.

(gemäß der Nachrichtenagentur Xinhua)

 

010020071360000000000000011100001366363541