BEIJING, 14. März 2026 (Xinhuanet) -- Die Allgemeine Zollverwaltung Chinas (GAC) hat eine neue Maßnahme angekündigt, mit der das zollbezirksübergreifende Rücksendemodell für Einzelhandelsausfuhrwaren des grenzüberschreitenden E-Commerce ausgeweitet wird.
Ab dem 1. April 2026 müssen aus dem Ausland zurückgesandte Einzelhandelsausfuhrwaren des grenzüberschreitenden E-Commerce nicht mehr an die ursprüngliche Zollstelle zurückgeführt werden, über die sie ausgeführt wurden.
Stattdessen können Unternehmen für die Wiedereinfuhrabfertigung jeden beliebigen Zollort im ganzen Land wählen, was ihnen größere Flexibilität verschaffen wird.
Die Maßnahme ist Teil der Bemühungen zur Förderung der E-Commerce-Exporte und baut auf einem Pilotprogramm auf, das die GAC Ende 2024 gestartet hatte. Es wurde bei 20 Zollstellen durchgeführt, darunter in Beijing, Tianjin, Dalian, Harbin, Shanghai, Nanjing, Hangzhou, Chengdu und Urumqi.
Nach einem Jahr der Erprobung sind die Behörden zu dem Schluss gekommen, dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine landesweite Einführung dieses Modells nun gegeben sind.
Nach Angaben der GAC gilt die zollbezirksübergreifende Rücksenderegelung ausschließlich für Einzelhandelsausfuhrwaren des grenzüberschreitenden E-Commerce. Zwar können zurückgesandte Waren über einen anderen Zollbezirk wieder nach China eingeführt werden, sie müssen jedoch an zollamtlich überwachte Betriebsstätten oder Einrichtungen zurückgeführt werden, die für die Abwicklung des Einzelhandelsexportgeschäfts im grenzüberschreitenden E-Commerce zugelassen sind.
Der grenzüberschreitende E-Commerce hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der am schnellsten wachsenden Segmente des internationalen Handels und zu einem wichtigen Motor für Chinas Außenhandelswachstum entwickelt. Zugleich stellen die schwierige Abwicklung, die hohen Kosten und die langen Bearbeitungszeiten bei grenzüberschreitenden Rücksendungen seit langem eine große Herausforderung für die Branche dar.
Nach Angaben der GAC dürfte die neue Maßnahme in Synergie mit den im Februar vom Finanzministerium und zwei weiteren Behörden gemeinsam veröffentlichten steuerlichen Vergünstigungen für zurückgesandte grenzüberschreitende E-Commerce-Exportwaren wirken und Unternehmen dabei helfen, Kosten zu senken und ihre operative Effizienz zu steigern.
(gemäß der Nachrichtenagentur Xinhua)





