Bundesverfassungsgericht hebt Umwidmung von COVID-19-Mitteln für Klimamaßnahmen auf - Xinhua | German.news.cn

Bundesverfassungsgericht hebt Umwidmung von COVID-19-Mitteln für Klimamaßnahmen auf

2023-11-18 08:53:12| German.news.cn
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BERLIN, 16. November (Xinhua) -- Das deutsche Bundesverfassungsgericht hob am Mittwoch die Entscheidung der Bundesregierung auf, 60 Milliarden Euro aus einem COVID-19-Hilfsfonds auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels umzuwidmen.

Das Gesetz, nach dem die Mittel Anfang 2022 rückwirkend auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für den Vorjahreshaushalt umgewidmet wurden, "entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen", urteilte das Gericht.

Mit der so genannten Schuldenbremse verfügt Deutschland über ein Instrument, das den Staat an der Aufnahme neuer Schulden hindert, außer in Krisenfällen wie der COVID-19-Pandemie. Das Gericht stellte fest, dass die Übertragung der Mittel auf einen anderen Verwendungszweck diese Regelung umgeht.

Die "faktisch unbegrenzte" Weiterverwendung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in den folgenden Haushaltsjahren sei "unzulässig", heißt es in dem Urteil weiter.

Da die 60 Milliarden Euro jetzt aus dem deutschen Klimafonds abgezogen werden, müssen die finanzierten Projekte durch andere Haushaltsmittel gedeckt werden.

"Die Bundesregierung wird dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts genau beachten", sagte Bundeskanzler Olaf Scholz am Mittwoch. Die für Donnerstag angesetzten Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 sollen aber wie geplant stattfinden.

Der Klima- und Transformationsfonds hat ein Budget von insgesamt 211,8 Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre. Die Bundesregierung wollte im Jahr 2024 57,6 Milliarden Euro aus dem Fonds in grüne Projekte in Bereichen wie Verkehr, Gebäude und die Umstellung auf erneuerbare Energien investieren.

Europas größte Volkswirtschaft strebt Klimaneutralität bis 2045 an, fünf Jahre vor dem Ziel der Europäischen Union (EU). Als Teil dieses Prozesses will Deutschland bis 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung von 80 Prozent erreichen, derzeit sind es rund 53 Prozent.

"Dieses Urteil ist ein herber Rückschlag für den Schutz des Klimas", sagte Martin Kaiser, Geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland, und fügte hinzu, dass nun alle haushaltspolitischen Spielräume auf dem Weg zur Klimaneutralität genutzt werden müssten, "denn wir sind bereits inmitten der Klimakrise". (1 Euro = 1.08 US-Dollar)

(gemäß der Nachrichtenagentur Xinhua)

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