BEIJING, 10. Mai 2026 (Xinhuanet) -- Beijing hat am Sonntag einen Pilotbetrieb gestartet, der es Fahrgästen erlaubt, ihre Fahrräder mit in die U-Bahn zu nehmen. Hintergrund ist die wachsende Zahl von Radsportbegeisterten und die steigende Nachfrage nach bezirksübergreifenden Fahrten in der Hauptstadt.
Nach Angaben der Verkehrskommission der Stadt Beijing dürfen Fahrgäste ab Sonntag einsitzige, muskelbetriebene zweirädrige Fahrräder mit einem Raddurchmesser von bis zu 28 Zoll (etwa 71 Zentimeter) in U-Bahn-Züge mitnehmen. Dies gilt an 11 Pilotstationen auf vier Linien, nämlich der Linie 6, der Linie 17, der Changping-Linie und der S1-Linie.
Die Kommission erklärte, die Auswahl dieser Linien und Stationen sei nach Konsultationen mit lokalen Radsportvereinen erfolgt, um den Bedürfnissen von Fahrradbegeisterten besser gerecht zu werden. Zugleich seien das Fahrgastaufkommen im Schienenverkehr sowie die Eignung der Stationsanlagen berücksichtigt worden. Sie sind an mehrere Fahrradrouten in den Vororten Beijings angebunden.
Der Pilotbetrieb steht samstags und sonntags während der gesamten Betriebszeiten zur Verfügung, ist jedoch an Werktagen und gesetzlichen Feiertagen ausgesetzt. Der Fahrpreis beträgt 30 Yuan (rund 4,38 US-Dollar) pro Fahrt und umfasst einen Fahrgast und ein Fahrrad für eine einfache Fahrt auf einer Pilotlinie am Reisetag. Die Tickets können über die App „Yitongxing“ erworben werden, die auch zum Scannen von QR-Codes für den Zugang zum Schienenverkehr in Beijing genutzt wird.
Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und eine geordnete Nutzung sicherzustellen, haben die Betreibergesellschaften strenge Mitnahmeregeln festgelegt. Dazu gehört unter anderem ein Verbot für alle Elektrofahrräder und andere Fahrzeuge mit Antrieb, die Stationen zu betreten.
Darüber hinaus dürfen Fahrgäste innerhalb des Beijinger Schienenverkehrsnetzes nicht frei auf Nicht-Pilotlinien umsteigen oder über Nicht-Pilotstationen ein- oder aussteigen. Ebenfalls untersagt sind das Fahren oder Skaten in U-Bahn-Stationen und Waggons sowie das willkürliche Abstellen von Fahrrädern, das Blockieren von Passagierwegen oder das Versperren von Notfallfluchtwegen.
(gemäß der Nachrichtenagentur Xinhua)





