Elektronische Geldgeschenke in China werden wahrscheinlich steuerpflichtig
BEIJING, 6. August (Xinhuanet) -- Die chinesischen Steuerbehörden werden wahrscheinlich neue Vorschriften über die Steuer für Privatpersonen erlassen, die elektronische Hongbao – Geldgeschenke in roten Briefumschlägen – von Unternehmen erhalten, wie ein anonymer Beamter am Dienstag bestätigte.
Die durchgesickerte Version eines Dokuments mit dem Datum vom 28. Juli, das intern innerhalb der Steuerverwaltung zirkulierte und die Pläne umriss, wurde am Montag im Internet gepostet. Die Quelle bestätigte die Existenz des noch nicht offiziell veröffentlichten, sondern nur an die regionalen Steuerämter gesendeten Dokuments , doch sagte, es gebe noch keinen Zeitplan dafür, wann das Dokument veröffentlicht werden soll. Für Beamte habe es sich als schwierig erwiesen, die verschiedenen Zwecke zu identifizieren, die hinter dem Versenden von elektronischen Hongbao steckten..
Das Versenden von elektronischen Hongbao war äußerst beliebt während des diesjährigen Frühlingsfests im Februar. Sie ermöglichen Nutzern, sich gegenseitig auf von WeChat, Alipay oder Sina Weibo entwickelten Anwendungen über Online-Zahlungsmethoden Geld zu schenken. Laut Tencent Holdings Ltd, die im Besitz von WeChat ist, wurden zwischen dem 18. und 23. Februar 3,27 Milliarden Hongbao online von Nutzern verschickt.
Steuerexperten meinen, dass wenn Privatpersonen, die elektronische Hongbao erhalten, darauf Steuern zahlen sollen, dies unter die Regelungen für "zufällige Gewinne" fällt, die zuvor auf Lotteriegewinner angewendet wurde, wobei Gewinne von über 10.000 Yuan (1.468 Euro) mit zwanzig Prozent zu besteuern waren. Die Online-Version des durchgesickerten Dokuments folgte dem Prinzip, doch unterschied bei von Unternehmen vergebenen elektronischen Hongbao zwischen "Cash" einerseits und "Coupons" andererseits, die nur genutzt werden können, um die Produkte des Unternehmens zu kaufen. Im Falle von "Cash"-Hongbao würden die Geldgeschenke wahrscheinlich als "zufällige Gewinne" angesehen werden, sagte die Quelle, womit auf Empfänger die Regelung der zwanzig-prozentigen Besteuerung zuträfe. Im Falle von Hongbao, die beispielsweise von Didi Kuaidi, Chinas größter Taxi-App, angeboten werden, müssten keine Steuern gezahlt werden, wenn das Geld genutzt würde, um ein Auto zu buchen. Elektronische Hongbao, die unter Privatpersonen ausgehändigt werden, werden nicht besteuert werden müssen.
(Quelle: german.china.org.cn)