Höchstens 30% der Renten zum Börseneintritt genehmigt: Ein halbes bis ganzes Jahr wird benötigt

BEIJING, 24.August, (Xinhua) -- Vor dem Hintergrund des Börsensturzes der A-Aktien sind die „Schuhe“ der Rentengenehmigung zum Börseneintritt endlich auf dem Boden angekommen. Am 23. August hat der Staatsrat eine Erklärung herausgegeben, die besagt, dass Renten an die Börse kommen können. Die Proportionalität bei der Investition in Aktien, in Aktienfonds, in gemischte Fonds oder in aktienbasierte Rentenprodukte darf jedoch insgesamt nicht höher als 30% des Nettovermögens des Rentenfonds betragen. Analysten schätzen, dass dies der Börse Billionen an potenziellem Kapital bringen werde und kurzfristig das Marktvertrauen erhöhen wird.

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