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Außenministerium: Schiedsgerichtsurteil wird Chinas Souveränität über das Südchinesische Meer nicht ändern

German.xinhuanet.com | 09-05-2016 08:49:32 | Xinhuanet

BEIJING, 9. Mai (Xinhuanet) -- Ein hochrangiger chinesischer Diplomat sagte am vergangenen Freitag, dass kein Schiedsgerichtsurteil die Geschichte oder die Tatsache ändern werde, dass China die Souveränität über die Inseln im Südchinesischen Meer und die umliegenden Gewässer besitzt.

Ouyang Yujing, Generaldirektor der Abteilung für Grenz- und Meeresangelegenheiten des chinesischen Außenministeriums, erklärte auf einer Pressekonferenz, dass „China durch die Nicht-Akzeptanz oder Nicht-Teilnahme an Schiedsgerichtsverfahren, die einseitig von den Philippinen eingeleitet wurden, die Unantastbarkeit des Völkerrechts, einschließlich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS), aufrechterhält.“

Ouyang betonte: „Der Kern der Dispute zwischen China und den Philippinen über das Südchinesische Meer ist die illegale Besetzung der Inseln und Riffe der chinesischen Nansha-Inseln durch die Philippinen und die maritime Grenzziehung der beiden Länder.“

Ouyang wies darauf hin, dass China und die Philippinen eine Reihe bilateraler Vereinbarungen, einschließlich gemeinsamer Erklärungen und Kommuniqués über die Beilegung von Streitigkeiten durch Verhandlungen und Konsultationen, getroffen hätten.

Ouyang fügte hinzu: „2002 unterzeichneten China und die ASEAN-Staaten, einschließlich der Philippinen, die „Declaration on the Conduct of Parties in the South China Sea“, die klar in Artikel IV festlegt, dass Streitigkeiten durch Verhandlungen und Konsultation zwischen den direkt involvierten Ländern beigelegt werden sollen.“

Ouyang erwähnte: „Diese beiden Punkte stellen die Verpflichtung Chinas und der Philippinen zur Beilegung dieser Angelegenheiten dar.“

„Das UNCLOS steht in keiner Verbindung zu den Fragen der territorialen Souveränität“, meinte Ouyang. „Was die maritime Grenzziehung angeht, erlaubt das UNCLOS beliebige Ausnahmen bei der Anwendbarkeit von erzwungen Schlichtungsverfahren, wie beispielsweise erzwungenen Schiedsverfahren. China veröffentliche 2006 eine Erklärung, die Streitigkeiten im Bereich maritimer Grenzziehung von Schiedsverfahren ausschließt.“

Ouyang fügte hinzu, dass die Vorschläge der Philippinen aus diesem Grund keinesfalls für erzwungene Schiedsverfahren geeignet seien und die Bildung eines Tribunals daher jeder Grundlage entbehre.

Ouyang meinte: „Egal welches Urteil bei dem Schiedsgerichtsverfahren gefällt wird, es ist rechtswidrig und ungültig. China wird es weder akzeptieren noch anerkennen.“

Ouyang fügte hinzu: „Durch Verhandlungen und Konsultationen seit den 1960er Jahren hat China 20.000 Kilometer seiner Grenzen mit 12 seiner 14 Nachbarn festgelegt. Dies entspricht 90% seiner 22.000 Kilometer langen Grenzen zu Land.“

Ein weiteres vorgebrachtes Beispiel war die Grenzziehung der Gewässer im Golf von Beibu durch Verhandlungen zwischen China und Vietnam.

 

(gemäß der Nachrichtenagentur Xinhua)

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