China plant Regelungen für Klein- und Leichtdrohnen

BEIJING, 6. Dezember (Xinhuanet) -- Noch in diesem Monat treten Chinas erste rechtliche Bestimmungen für Klein- und Leichtdrohnen offiziell in Kraft. Mit diesem Schritt will die Volksrepublik die Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen besser reglementieren.

Die Produktion von Fotos und Videos aus der Luft, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, oder gar ein Überraschungs-Heiratsantrag – die Nutzung von verschiedenen Arten unbemannter Luftfahrzeuge für verschiedenste Zwecke ist in den letzten Jahren in China massiv gestiegen. Doch sie wirft auch neue juristische Fragen im Zusammenhang mit der Verletzung von Personen und Gegenständen sowie dem Schutz der Privatsphäre auf. Im Dezember soll mehr Klarheit geschaffen werden.

Laut einem Bericht über die Entwicklung von Drohnen in China, der vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, sind etwa 90 Prozent aller unbemannten Luftfahrzeuge hierzulande Flugobjekte, die weniger als 25 Kilogramm wiegen und eine maximale Flughöhe von 150 Metern erreichen. Sie bilden gerade den Schwerpunkt der zu erwartenden Regelungen.

Nach den neuen Regelungen dürfen die aktuell in China am häufigsten benutzten Minidrohnen, die unter 1,5 Kilogramm wiegen, ohne Lufttüchtigkeitszeugnis betrieben werden, solange sie in einem Umkreis von höchstens 500 Metern um den Steuernden und maximal 120 Meter über Grund fliegen. Doch der Aufstiegsort ist meldepflichtig. Durch eine speziell entwickelte Handy-App sollen die Minidrohnen-Inhaber den gewünschten Aufstiegsort anmelden und eine Genehmigung von der Verwaltungsbehörde erhalten. Größeren Menschenansammlungen dürfen sich die Minidrohnen nicht nähern.

Für unbemannte Fluggeräte, die über 25 Kilogramm wiegen und über eine größere Reichweite als die Sichtweite verfügen, gelten strengere Vorschriften. Eine Aufstiegslaubnis ist hier erforderlich.

Die Regelungen sehen außerdem vor, dass Bestellungen von Gütern nicht via Leicht- und Kleindrohnen ausgeliefert werden dürfen.

(Quelle: german.cri.cn)

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China plant Regelungen für Klein- und Leichtdrohnen

GERMAN.XINHUA.COM 2015-12-08 11:28:37

BEIJING, 6. Dezember (Xinhuanet) -- Noch in diesem Monat treten Chinas erste rechtliche Bestimmungen für Klein- und Leichtdrohnen offiziell in Kraft. Mit diesem Schritt will die Volksrepublik die Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen besser reglementieren.

Die Produktion von Fotos und Videos aus der Luft, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, oder gar ein Überraschungs-Heiratsantrag – die Nutzung von verschiedenen Arten unbemannter Luftfahrzeuge für verschiedenste Zwecke ist in den letzten Jahren in China massiv gestiegen. Doch sie wirft auch neue juristische Fragen im Zusammenhang mit der Verletzung von Personen und Gegenständen sowie dem Schutz der Privatsphäre auf. Im Dezember soll mehr Klarheit geschaffen werden.

Laut einem Bericht über die Entwicklung von Drohnen in China, der vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, sind etwa 90 Prozent aller unbemannten Luftfahrzeuge hierzulande Flugobjekte, die weniger als 25 Kilogramm wiegen und eine maximale Flughöhe von 150 Metern erreichen. Sie bilden gerade den Schwerpunkt der zu erwartenden Regelungen.

Nach den neuen Regelungen dürfen die aktuell in China am häufigsten benutzten Minidrohnen, die unter 1,5 Kilogramm wiegen, ohne Lufttüchtigkeitszeugnis betrieben werden, solange sie in einem Umkreis von höchstens 500 Metern um den Steuernden und maximal 120 Meter über Grund fliegen. Doch der Aufstiegsort ist meldepflichtig. Durch eine speziell entwickelte Handy-App sollen die Minidrohnen-Inhaber den gewünschten Aufstiegsort anmelden und eine Genehmigung von der Verwaltungsbehörde erhalten. Größeren Menschenansammlungen dürfen sich die Minidrohnen nicht nähern.

Für unbemannte Fluggeräte, die über 25 Kilogramm wiegen und über eine größere Reichweite als die Sichtweite verfügen, gelten strengere Vorschriften. Eine Aufstiegslaubnis ist hier erforderlich.

Die Regelungen sehen außerdem vor, dass Bestellungen von Gütern nicht via Leicht- und Kleindrohnen ausgeliefert werden dürfen.

(Quelle: german.cri.cn)

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