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China sagt, Schiedsgericht besitzt keine Zuständigkeit in der Angelegenheit des Südchinesischen Meers

German.xinhuanet.com | 30-06-2016 17:20:10 | Xinhuanet

BEIJING, 29. Juni (Xinhuanet) -- Im Folgenden die Bemerkungen von Hong Lei, Sprecher des Außenministeriums der Volksrepublik China, zur Aussage des Schiedsgerichts, dass es in Kürze einen so genannten endgültigen Schiedsspruch zum Schiedsverfahren über das Südchinesische Meer erlassen wird, welches einseitig von den Philippinen eingeleitet wurde.

Das Schiedsgericht für die Schlichtung bezüglich des Südchinesischen Meeres, welches durch das einseitige Gesuch der Republik der Philippinen einberufen wurde (im Folgenden als „Schiedsgericht” bezeichnet), gab am 29. Juni 2016 bekannt, dass es den so genannten endgültigen Schiedsspruch am 12. Juli 2016 erlassen wird. Ich betone hiermit erneut, dass das Schiedsgericht über keine Zuständigkeit in diesem Fall und den betreffenden Gegenstand verfügt und es den Fall weder hätte annehmen oder einen Schiedsspruch hervorbringen sollen.

1. Am 22. Januar 2013 leiteten die Philippinen einseitig das Schiedsverfahren über die betreffenden Dispute zwischen China und den Philippinen im Südchinesischen Meer ein. Die chinesische Regierung erklärte umgehend, dass es das Schiedsverfahren, welches einseitig durch die Philippinen eingeleitet wurde, weder akzeptiert noch daran teilnimmt, eine Position, die seitdem wiederholt bekräftigt wurde. Am 7. Dezember 2014 veröffentlichte das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Chinas auf Genehmigung das Positionspapier der Regierung der Volksrepublik China zu der Angelegenheit der Zuständigkeit im Schiedsverfahren über das Südchinesische Meer, welches einseitig durch die Republik der Philippinen eingeleitet wurde. Auf umfassende und systematische Art und Weise wurde dabei die Position der chinesischen Regierung über die Angelegenheit der Zuständigkeit im Schiedsverfahren über das Südchinesische Meer ausgearbeitet, welches einseitig durch die Republik der Philippinen eingeleitet wurde, dass das Schiedsgericht keine Zuständigkeit über den Fall verfügt und dass die Haltung der Nichtannahme und der Nichtbeteiligung der chinesischen Regierung in dem Schiedsverfahren fest im internationalen Recht begründet ist.

Am 29. Oktober 2015 gab das Schiedsgericht einen Schiedsspruch über Zuständigkeit und Zulässigkeit ab. Die chinesische Regierung erklärte umgehend, dass der entsprechende Schiedsspruch null und nichtig ist und keine Bindungswirkung trägt. In Hinblick auf die Anhörung über die Sachlagen des Schiedsverfahrens, die vom 24. bis 30. November 2015 statt fand, bekräftigte die chinesische Regierung ihre Haltung der Nichtannahme und der Nichtbeteiligung.

Am 8. Juni veröffentlichte das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Chinas eine Stellungnahme des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China über die Beilegung der Dispute zwischen China und den Philippinen im Südchinesischen Meer durch bilaterale Verhandlungen, bekräftigten ihre Haltung der Nichtannahme und der Nichtbeteiligung in dem Schiedsverfahren und die Beilegung der betreffenden Dispute zwischen China und den Philippinen im Südchinesischen Meer durch bilaterale Verhandlungen. 2. Das einseitig von den Philippinen eingeleitete Schiedsverfahren verstößt gegen das internationale Recht.

Erstens, China und die Philippinen haben sich darauf geeinigt, durch eine Reihe von bilateralen Verträgen und der Erklärung zum Verhalten der Parteien im Südchinesischen Meer, ihre betreffenden Dispute im Südchinesischen Meer durch bilaterale Verhandlungen beizulegen. Das Schiedsverfahren unter dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) gilt nicht für die betreffenden Dispute zwischen China und den Philippinen im Südchinesischen Meer.

Zweitens, die Essenz des Gegenstands des Schiedsverfahrens ist die territoriale Souveränität über einige Inseln und Riffe im Südchinesischen Meer, was über den Geltungsbereich von UNCLOS hinausgeht und weder die Interpretation noch die Anwendung des UNCLOS betrifft.

Drittens, der Gegenstand des Schiedsverfahrens stellt einen wesentlichen Bestandteil der maritimen Abgrenzung zwischen China und den Philippinen dar und fällt dadurch in den Rahmen der Erklärung, die China im Jahr 2006 gemäß Artikel 298 des UNCLOS erlassen hatte, welche unter anderem Dispute über maritime Abgrenzung von Schiedsverfahren und anderen obligatorischen Disputbeilegungsverfahren ausschließt.

Viertens, die Philippinen haben, unter Missachtung der Tatsache, dass China und die Philippinen zu keinem Zeitpunkt Verhandlungen über jeglichen Gegenstand des Schiedsverfahrens geführt haben, Auffassungen verfälscht, Dispute ausgedacht und scheiterten daran ihren Verpflichtungen aus Artikel 283 des UNCLOS hinsichtlich des Meinungsaustausches über Mittel zur Disputbeilegung nachzukommen.

3. Das Schiedsgericht, gegründet auf der Grundlage von rechtswidrigen Verhaltensweisen und Ansprüchen der Philippinen, besitzt keine Zuständigkeit über die betreffenden Angelegenheiten. Das Schiedsgericht, unter fehlender Berücksichtigung der Tatsache, dass China und die Philippinen sich entschieden haben, Dispute durch Verhandlungen und Konsultationen beizulegen und der Tatsache, dass territoriale Souveränität die Essenz des Gegenstands des Schiedsverfahrens bildet, umging die Erklärung optionaler Ausnahmen, die China in Übereinstimmung mit UNCLOS getätigt hatte, erweiterte und überschritt seine Zuständigkeit nach Belieben und trieb eine Anhörung des Gegenstands voran. Solche Handlungen haben das Recht einer Staatspartei in Hinblick auf UNCLOS verletzt, Mittel auszuwählen, Dispute nach eigenen Willen beizulegen und untergraben die Integrität der UNCLOS Beilegungsordnung für Dispute.

4. In Hinblick auf die territorialen Angelegenheiten und die Dispute der maritimen Abgrenzung, akzeptiert China keine Mittel der Beilegung des Disputs durch eine dritte Partei oder jene Lösung, die China verhängt bekommt. Die chinesische Regierung wird auch weiterhin das internationale Recht und die grundlegenden Ordnungen zur Regelung von internationalen Beziehungen, die in der Charta der Vereinten Nationen verankert sind, befolgen und weiterhin mit Staaten, die direkt an der Beilegung der betreffenden Dispute bezüglich des Südchinesischen Meeres beteiligt sind, durch Verhandlung und Konsultation auf der Grundlage des Respektierens der historischen Fakten und in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht, die Dispute im Südchinesischen Meer lösen, um Frieden und Stabilität im Südchinesischen Meer zu wahren.

(gemäß der Nachrichtenagentur Xinhua)

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