Das Foto zeigt eine Website von Amazon am Black Friday in den Vereinigten Staaten, 27. November 2020. (Xinhua/Wu Xiaoling)
BERLIN, 19. Mai (Xinhua) -- Das Bundeskartellamt leitete auf Grundlage der neuen Vorschriften für große Digitalunternehmen ein Verfahren gegen Amazon ein, kündigte die Wettbewerbsbehörde am Dienstag an.
Deutschlands Kartellwächter werden nun zuerst feststellen, ob Amazon eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt“ und demnach über so viel Wirtschaftsmacht verfügt, dass dies zu einer „schwer angreifbaren wirtschaftlichen Machtstellung“ führt, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.
„Wenn wir eine derartige Marktposition feststellen, könnten wir etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon früher aufgreifen und untersagen“, fügte Mundt hinzu.
Die jüngste Änderung im deutschen Wettbewerbsrecht, die im Januar 2021 in Kraft trat, erlaubt ein früheres und effektiveres Eingreifen gegen große Digitalkonzerne, die den Wettbewerb gefährden, so das Bundeskartellamt.
Praktiken, die durch die neuen Regelungen verboten werden, sind unter anderem die Selbstbevorzugung der konzerneigenen Dienstleistungen oder das „Säubern“ von Märkten mit unlauteren Mitteln wie Bündelungsangeboten oder der Errichtung von Marktzutrittsschranken durch die Verarbeitung relevanter Daten.
Das Bundeskartellamt ermittelt laut eigenen Angaben bereits zu Amazons Einfluss auf die Preisbildung von Händlern auf dem Marktplatz des Unternehmens sowie zu den Übereinkommen mit Markenherstellern, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon Marktplatz ausschließen.
„Wir können uns zu laufenden Verfahren nicht äußern, wir werden vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren“, erklärte ein Unternehmenssprecher von Amazon am Dienstag.
(gemäß der Nachrichtenagentur Xinhua)