Xinhuanet Deutsch

Erklärung des chinesischen Außenministeriums über das Festhalten an der Beilegung der Dispute zwischen China und den Philippinen bezüglich des Südchinesischen Meeres durch bilaterale Verhandlungen (Volltext)

German.xinhuanet.com | 08-06-2016 21:10:35 | Xinhuanet

BEIJING, 8. Juni (Xinhuanet) -- Das Außenministerium der Volksrepublik China veröffentlichte eine Erklärung über das Festhalten an der Beilegung der Dispute zwischen China und den Philippinen bezüglich des Südchinesischen Meeres durch bilaterale Verhandlungen.

China und die Philippinen sind nahe beieinander liegende Nachbarn, die durch das Meer voneinander getrennt sind und die beiden Völker verbindet eine tief verwurzelte traditionelle Freundschaft. Seitdem die diplomatischen Beziehungen zwischen China und den Philippinen vor über 40 Jahren aufgenommen worden sind, entwickelten sich die bilateralen Beziehungen im Allgemeinen gesund und stabil und die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen hat reiche Errungenschaften erzielt. Dies hat beiden Ländern und beiden Völkern tatsächliche Vorteile gebracht. Bevor die Philippinen am 22. Januar 2013 einseitig das Schiedsverfahren zwischen China und den Philippinen über die Dispute im Südchinesischen Meer erhoben haben, gab es zwar auch schon Dispute zwischen China und den Philippinen im Südchinesischen Meer, aber dennoch blieb die allgemeine Situation bezüglich des Südchinesischen Meeres stabil. Unter Chinas Impuls haben die beiden Seiten China und die Philippinen Dialogmechanismen errichtet, eine pragmatische Zusammenarbeit entwickelt, eine gemeinsame Entwicklung gefördert etc. und freundschaftliche Konsultationen durchgeführt und positive Ergebnisse erzielt.

Seitdem die Philippinen das Schiedsverfahren erhoben haben, haben sie einseitig die große Tür der Verhandlungen mit China bezüglich der Beilegung der Dispute bezüglich des Südchinesischen Meeres geschlossen. Und sie haben gegenüber der Erzielung eines Konsens der beiden Seiten bezüglich der Handhabung und Kontrolle von Unterschieden zuwidergehandelt, eine Reihe von rechtswidrigen und provokativen Handlungen ergriffen, was eine drastische Verschlimmerung der Beziehungen zwischen China und den Philippinen als auch der Situation im Südchinesischen Meer zur Folge hatte. China richtet sich entschieden gegen die einseitige Handlung der Philippinen und hält nachdrücklich am ernsten Standpunkt der Nichtakzeptanz, Nicht-Teilnahme gegenüber dem Schiedsverfahren bezüglich der Dispute zwischen China und den Philippinen hinsichtlich des Südchinesischen Meeres durch bilaterale Verhandlungen beizulegen, fest.

I. Die Beilegung der Dispute bezüglich des Südchinesischen Meeres durch bilaterale Verhandlungen ist der Konsens und die Versprechungen von China und den Philippinen

China war immer der Meinung, auf Grundlage des Respekts gegenüber den historischen Fakten und gemäß des internationalen Rechts, die territorialen und maritimen Abgrenzungs-Dispute durch Verhandlungen mit direkt betroffenen Parteien, friedlich zu lösen. Hinsichtlich der Angelegenheit bezüglich der territorialen Souveränität und Meeresabgrenzung, akzeptiert China weder jedweden Rückgriff zu einer Schlichtungslösung einer dritten Partei noch die Lösungen, die China auferlegt worden sind. Die Frage der territorialen Souveränität gehört nicht zum Regulierungsbereich des „Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen”(UNCLOS). Hinsichtlich Dispute über die maritime Abgrenzung hat China eine Erklärung nach Artikel 298 des UNCLOS abgegeben, die Dispute wie maritime Abgrenzung von den Schlichtungsprozeduren einer dritten Partei im Rahmen des UNCLOS auszuschließen.

Die Beilegung der Dispute bezüglich des Südchinesischen Meeres durch bilaterale Verhandlungen ist eine sowohl fortdauernde Maßnahme der chinesischen Regierung, als auch der klare Konsens, den China und die Philippinen erzielt haben.

Am 10. August 1995 haben China und die Philippinen gemeinsam die Vorschrift „Gemeinsame Erklärung zwischen der Volksrepublik China und der Republik der Philippinen über Konsultationen über das Südchinesische Meer und die Zusammenarbeit auf anderen Bereichen“ veröffentlicht. Da heißt es: „Die betreffenden Dispute sollten auf friedliche und freundliche Art und Weise durch Konsultationen auf Basis von Gleichstellung und gegenseitigen Respekt beigelegt werden”, „beide Seiten versprechen die Zusammenarbeit schrittweise voranzutreiben, um schließlich die bilateralen Dispute durch Verhandlungen beizulegen”. Seit damals haben China und die Philippinen durch eine Reihe von bilateralen Dokumenten den Konsens bestätigt, die Dispute hinsichtlich des Südchinesischen Meeres durch bilaterale Verhandlungen und Konsultationen beizulegen. Zum Beispiel: Die „Gemeinsame Erklärung des chinesisch-philippinischen Gruppentreffens über vertrauensbildende Maßnahmen“ vom 23. März 1999 und die „Gemeinsame Erklärung zwischen der Regierung der Volksrepublik China und der Regierung der Republik der Philippinen hinsichtlich des Rahmens der bilateralen Zusammenarbeit im 21. Jahrhundert“ vom 16. Mai 2000.

Am 4. November 2002 unterzeichneten China und die zehn ASEAN-Mitgliedsstaaten gemeinsam die „Erklärung über das Verhalten aller Seiten bezüglich des Südchinesischen Meeres". Im Rahmen der „Erklärung” verpflichtete sich jede Partei eidesstattlich zum folgenden Standpunkt: „In Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts, einschließlich des „Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen”, müssen die direkt betreffenden souveränen Staaten durch freundschaftliche Konsultationen und Verhandlungen ihre Dispute hinsichtlich des Territoriums und der Zuständigkeit auf friedliche Art und Weise lösen, anstatt auf Gewalt oder die Androhung von Gewalt zurückzugreifen.

Im Anschluss haben China und die Philippinen durch eine Reihe von bilateralen Dokumenten diese eidesstattlichen Verpflichtungen, die aus der „Erklärung” hervorgegangen sind, bestätigt. Dazu gehören zum Beispiel: Die „Gemeinsame Pressemitteilung der Regierung der Volksrepublik China und der Regierung der Philippinen” vom 3. September 2004 sowie die „Gemeinsame Erklärung der Volksrepublik China und der Republik der Philippinen” vom 1. September 2011.

II. China und die Philippinen haben nie Verhandlungen über das von den Philippinen erhobene Schiedsverfahren durchgeführt

Die philippinische Seite behauptet, dass China und die Philippinen nach 1995 wiederholt ihre Meinungen über die Sachverhalte, die die Philippinen in dem Schiedsverfahren erwähnten, ausgetauscht haben, aber keine Lösung hinsichtlich der Dispute erzielen konnten. Daher hätten die Philippinen einen hinreichenden Grund gehabt anzunehmen, dass es aussichtlos wäre, die Verhandlungen fortzusetzen, weswegen sie berechtigt gewesen seien, ein Schiedsverfahren zu erheben. Dies ist das absolute Gegenteil von der Tatsache, dass bis zur gegenwärtigen Zeit die beiden Staaten China und die Philippinen keine einzige Verhandlung über die Sachverhalte des Schiedsverfahrens der Philippinen aufgenommen haben.

China und die Philippinen führten mehrere Konsultationen zur friedlichen Handhabung der Meeresdispute durch, nahmen aber niemals jedwede Verhandlungen zur Lösung der einschlägigen Dispute auf. China hat der philippinischen Seite mehrmals die Errichtung eines regulären Konsultationsmechanismus, der die Frage von China und den Philippinen bezüglich des Meeres betrifft, hervorgebracht, erhielt aber immer keine Rückantwort von den Philippinen. Am 1. September 2011 veröffentlichten beide Seiten die „Gemeinsame Erklärung der Volksrepublik China und der Republik der Philippinen“ und versprachen nochmal, durch Verhandlungen eine Lösung für die betreffenden Dispute zu finden. Danach schlug China den Philippinen mehrmals die Wiederaufnahme von einem vertrauensbildenden Verhandlungsmechanismus vor, erhielt jedoch keinerlei Rückantwort von Seiten der Philippinen. Die Behauptung der Philippinen, dass sie ein Schiedsverfahren erhoben haben, weil es aussichtslos wäre die Konsultation fortzusetzen, ist vollkommen unbegründet.

III. Dass die Philippinen einseitig das Schiedsverfahren erhoben haben, verstoßt nicht nur gegen den Konsens zwischen China und den Philippinen, durch Verhandlungen Dispute beizulegen, sondern entsprach auch nicht den Regelungen des UNCLOS.

Dass die Philippinen einseitig das Schiedsverfahren über Dispute im Südchinesischen Meer erhoben, verstoßt gegen den von China und den Philippinen mehrmals bestätigten Konsens, betreffende Dispute nur durch bilaterale Verhandlungen beizulegen, und gegen das ernste Versprechen der Philippinen in der Erklärung. Die Philippinen missbrauchten durch ihre Handlung das Prinzip, „dass Versprechen gehalten werden müssen“, und den Mechanismus zur Lösung der Dispute in dem UNCLOS. Darüber hinaus stimmt die Handlung dem internationalen Recht, einschließlich des UNCLOS, nicht gerecht.

1.Dass die Philippinen einseitig das Schiedsverfahren erhoben haben, verstoßt gegen das Übereinkommen, dass China und die Philippinen nur durch bilaterale Verhandlung Dispute lösen dürfen. In betreffenden bilateralen Dokumenten und der Erklärung einigten sich China und die Philippinen darauf, damit verbundene Dispute durch Verhandlung zu lösen und bestätigen das auch mehrmals. Die diesbezüglichen Regelungen in den bilateralen Dokumenten zwischen beiden Ländern China und den Philippinen und die in der “Erklärung” ergänzen und unterstützen sich, und bilden ein verbindliches Übereinkommen zwischen China und den Philippinen. Aufgrunddessen haben beide Länder beschlossen, durch Verhandlungen die bezüglichen Dispute zu lösen. Der Verstoß der Philippinen hinsichtlich ihrer eidesstattlichen Verpflichtung ist eine schwerwiegende Handlung aus Niedertracht.

2.Dass die Philippinen einseitig das Schiedsverfahren erhoben haben, verletzte das in dem UNCLOS vorgeschriebene Recht, dass sich die Vertragsstaaten eigenständig für Lösungsweisen für Dispute entscheiden. Artikel 280 im Teil XV des UNCLOS schreibt vor, „jede Regelung des Übereinkommens beeinträchtigt nicht das Recht der Vertragsstaaten, jederzeit zu vereinbaren, eine zwischen ihnen entstehende Dispute über die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens durch eigenständig getroffene Wahl der friedlichen Mittel beizulegen“; Artikel 281 besagt „Haben Vertragsstaaten, die Parteien eines Disputs über die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens sind, vereinbart, deren Beilegung durch eigenständig getroffene Wahl der friedlichen Mittel anzustreben, so finden die in diesem Teil vorgesehenen Verfahren nur Anwendung, wenn eine Beilegung durch dieses Mittel nicht erzielt worden ist und wenn die Vereinbarung zwischen den Parteien der Dispute ein weiteres Verfahren nicht ausschließt.“ Unter der Bedingung, dass sich China und die Philippinen für Verhandlungen zur Beilegung der Dispute entschieden und eine Lösungsweise durch einen Dritten einschließlich des Schiedsverfahrens ausschließen, findet das Lösungsverfahren durch einen Dritten, das im Teil XV des UNCLOS vorgeschrieben wurde, keine Anwendung für Dispute zwischen China und den Philippinen.

3.Dass die Philippinen einseitig das Schiedsverfahren erhoben haben, verstoßt auch gegen Artikel 283 des UNCLOS hinsichtlich der „Verpflichtung zum Meinungsaustausch“. Die Philippinen verschließen die Augen vor der Tatsache, dass es zwischen China und den Philippinen noch keine einzige Verhandlung über die Sachverhalte des Schiedsverfahrens gab und verzog die Gespräche zwischen China und den Philippinen über allgemeine maritime Angelegenheiten und Kooperation vorsätzlich zu Verhandlung über die Sachverhalte ihres Schiedsverfahrens. Zudem nutzten sie das als Ausrede und behaupteten, dass alle Verfahren für bilaterale Verhandlungen und Konsultationen ausgeschöpft wurden. Dies entspricht grundsätzlich nicht der Tatsache und wurde mit Hintergedanken getätigt.

IV. China wird weiterhin daran festhalten, durch Verhandlung mit den Philippinen betreffende Dispute im Südchinesischen Meer beizulegen

China ist eine wichtige schützende Kraft bei der Wahrung des Friedens und der Stabilität im Südchinesischen Meer. China hält immer die Grundsätze und die Prinzipien der Charta der Vereinigten Nationen ein, wahrt und fördert unbeirrt die internationale Rechtsstaatlichkeit, respektiert das internationale Recht und setzt es um. Während China die territoriale Souveränität und die maritimen Rechte im Südchinesischen Meer verteidigt, wird China darauf bestehen, Dispute durch Verhandlungen und Konsultationen zu lösen, Differenzen durch Regeln-Mechanismen zu handhaben und kontrollieren, gemeinsamen Gewinn durch auf gegenseitigem Nutzen basierende Kooperation zu erzielen. China wird alles unternehmen, um das Südchinesische Meer zu einem Meer des Friedens, einem Meer der Freundschaft und einem Meer der Kooperation aufzubauen.

Hinsichtlich der territorialen Hoheit und der maritimen Abgrenzung akzeptiert China weder Lösungsweisen von der dritten Partei noch jegliche auf China aufgezwungene Disputschlichtungen. Die große Tür für bilaterale Verhandlungen zwischen China und den Philippinen steht immer offen. China wird weiterhin auf der Basis des Respekts gegenüber den historischen Tatsachen und gemäß des internationalen Rechts, durch bilaterale Verhandlungen mit den Philippinen Dispute bezüglich des Südchinesischen Meeres lösen. China ermahnt die Philippinen, sofort mit ihrer falschen Handlung, das Schiedsverfahren fortzusetzen, aufzuhören und auf den richtigen Weg zurückzukehren, die Dispute der beiden Länder China und den Philippinen bezüglich des Südchinesischen Meeres durch bilaterale Verhandlungen zu lösen.

(gemäß der Nachrichtenagentur Xinhua)

Mehr zum Thema:

Außenminister: Mehr Länder unterstützen Chinas Position zur Angelegenheit des Südchinesischen Meeres

Immer mehr Länder haben ihr Verständnis und ihre Unterstützung für Chinas Position in der Angelegenheit des Südchinesischen Meeres gezeigt, sagte ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums am Montag. mehr...

Weitere Artikel
010020071360000000000000011100001354230141