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Volltext der Stellungnahme des chinesischen Außenministeriums zum Schiedsspruch bezüglich des Schiedsverfahrens des Südchinesischen Meeres, das von den Philippinen eingeleitet wurde

German.xinhuanet.com | 12-07-2016 21:54:23 | Xinhuanet

BEIJING, 12. Juli (Xinhuanet) -- Im Folgenden ist der Volltext der Stellungnahme des Außenministeriums der Volksrepublik China zu dem Schiedsspruch vom 12. Juli 2016 bezüglich des Schiedsverfahrens zum Südchinesischen Meer, das auf Anfrage der Republik der Philippinen begründet wurde, der am Dienstag herausgegeben wird.

Die Stellungnahme des Außenministeriums der Volksrepublik China zu dem Schiedsspruch vom 12. Juli 2016 bezüglich des Schiedsverfahrens zum Südchinesischen Meer, das auf Anfrage der Republik der Philippinen begründet wurde

Im Hinblick auf den Schiedsspruch, der am 12. Juli 2016 vom Schiedsgericht zum Schiedsverfahren bezüglich des Südchinesischen Meeres, das auf einseitige Anfrage der Republik der Philippinen begründet wurde (im Nachfolgenden als "Schiedsgericht" bezeichnet), erklärt das Außenministerium der Volksrepublik China feierlich, dass der Schiedsspruch null und nichtig ist und keine bindende Kraft besitzt. China wird ihn weder akzeptieren noch anerkennen.

1. Am 22. Januar 2013 hat die Regierung der Republik der Philippinen einseitig ein Schiedsverfahren zu den entsprechenden Disputen im Südchinesischen Meer zwischen China und den Philippinen eingeleitet. Am 19. Februar 2013 hat die chinesische Regierung feierlich erklärt, dass es das Schiedsverfahren weder akzeptieren noch daran teilnehmen wird und hat seine Position seitdem immer wieder bekräftigt. Am 7. Dezember 2014 hat die chinesische Regierung ein Positionspapier der Regierung der Volksrepublik China zu dem Anliegen der Zuständigkeit des Schiedsverfahrens im Südchinesischen Meer, das von der Republik der Philippinen eingeleitet wurde, herausgegeben, und darauf hingewiesen, dass die Einleitung des Schiedsverfahrens durch die Philippinen die Vereinbarung zwischen den beiden Staaten verletze, gegen das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) verstoße, gegen die allgemeine Praxis des internationalen Schiedsverfahens strebt, und das Schiedsgericht über keinerlei Zuständigkeit verfügt. Am 29. Oktober 2015 hat das Schiedsgericht einen Schiedsspruch zur Zuständigkeit und Zulässigkeit erlassen. Die chinesische Regierung erklärte sofort, dass der Schiedsspruch null und nichtig ist und keine bindende Kraft besitze. Chinas Positionen sind klar und konsistent. Die einseitige Einleitung des Schiedsverfahrens durch die Philippinen ist der Beweis der Bösgläubigkeit. Es zielt nicht darauf ab, die entsprechenden Dispute zwischen China und den Philippinen zu lösen oder Frieden und Stabilität im Südchinesischen Meer aufrechtzuerhalten, jedoch auf die Leugnung der territorialen Souveränität Chinas und der maritimen Rechte und Interessen im Südchinesischen Meer. Die Einleitung dieses Schiedsverfahrens verletzt internationales Recht. Als erstes ist der Gegenstand des Schiedsverfahrens, das durch die Philippinen eingeleitet worden ist, im Wesentlichen eine Angelegenheit der territorialen Souveränität über einige Inseln und Riffe von Nansha Qundao (die Nansha-Inseln), und betrifft zwangsläufig die Seeabgrenzung zwischen China und den Philippinen und kann nicht davon getrennt werden. Im vollen Bewusstsein, dass die territoriale Angelegenheit UNCLOS nicht unterliegt, und dass Dispute zu Seeabgrenzung von obligatorischen Schlichtungsverfahren im UNCLOS in einer Erklärung von China im Jahr 2006 ausgeschlossen wurden, haben die Philippinen bewusst die entsprechenden Dispute als reine die Interpretation oder Anwendung von UNCLOS betreffende Fragen verpackt. Zweitens, die Philippinen haben einseitig ein Schiedsverfahren eingeleitet, das gegen das Recht Chinas als ein Vertragsstaat von UNCLOS sein eigenes Verfahren und Mittel für die Disputbeilegung auszuwählen, verstoßen. Bereits zu Beginn des Jahres 2006 hat China gemäß des Artikels 298 von UNCLOS, obligatorische Disputschlichtungsverfahren in Bezug auf die Verfahren zur Beilegung von den UNCLOS-Disputen, unter anderem, Seeabgrenzung, historische Buchten oder Bezeichnungen, Militär und Strafverfolgungsaktivitäten, ausgenommen.

Drittens, die Philippinen haben einseitig ein Schiedsverfahren eingeleitet und damit gegen die bilaterale Vereinbarung, die zwischen China und den Philippinen erzielt worden sind, verstoßen, und es über die Jahre wiederholt bestätigt, um die entsprechenden Dispute im Südchinesischen Meer durch Verhandlungen zu lösen.

Viertens, die Philippinen haben durch die einseitige Einleitung eines Schiedsverfahrens die Verpflichtung, die von China und den ASEAN-Mitgliedsstaaten, einschließlich den Philippinen, in der Deklaration zum Verhalten der Parteien im Südchinesischen Meer (DOC) von 2002 getroffen wurden, um entsprechende Dispute durch Verhandlungen durch die direkt betroffenen Staaten zu lösen, verletzt. Durch das einseitig eingeleitete Schiedsverfahren haben die Philippinen gegen UNCLOS und seine Bestimmungen bei Anwendung von Disputbeilegungsverfahren, das Prinzip von "pacta sunt servanda" und anderen Regeln und Prinzipien des internationalen Rechts verstoßen.

3. Das Schiedsgericht berücksichtigt nicht die Tatsache, dass das Wesen des Gegenstandes des Schiedsverfahrens, das von den Philippinen eingeleitet wurde, auf die territoriale Souveränität und maritime Abgrenzung gestützt ist, fälschlicherweise interpretiert die gemeinsame Wahl der Mittel der Disputbeilegung, die bereits von China und den Philippinen getroffen wurde, fälschlicherweise legt die rechtliche Wirkung auf die entsprechenden Verpflichtungen im DOC aus, geht die Ausnahmen bewusst um, die von China unter Artikel 298 im UNCLOS getätigt worden sind, entnimmt gezielt relevante Inseln und Riffe aus dem makro-geographischen Rahmen von Nanhai Zhudao (den Inseln im Südchinesischen Meer), interpretiert und wendet UNCLOS subjektiv und spekulativ an, und irrt sich offensichtlich in der Ermittlung und Anwendung des Gesetzes. Das Verhalten des Schiedsgerichts und sein Schiedsspruch verstoßen schwerwiegend gegen die allgemeine Praxis des internationalen Schiedsverfahrens, weichen vollständig vom Objekt ab und dem Zweck des UNCLOS zur Förderung der friedlichen Beilegung der Dispute, beeinträchtigen wesentlich die Integrität und Autorität von UNCLOS, verletzen ernsthaft Chinas legitime Rechte als souveräner Staat und Staatspartei des UNCLOS und sind ungerecht und rechtswidrig.

4.Chinas territoriale Souveränität und maritimen Rechte und Interessen im Südchinesischen Meer sollten unter keinen Umständen von diesen Schiedssprüchen beeinflusst werden. China lehnt es ab und wird niemals jegliche Ansprüche oder Handlungen basierend auf diesen Schiedssprüchen akzeptieren.

5. Die chinesische Regierung bekräftigt, dass im Hinblick auf die territorialen Angelegenheiten und Seeabgrenzungsdispute, China keine Mittel von Dritten zur Disputbeilegung oder jegliche Lösung, die gegenüber China verhängt werden, akzeptiert. Die chinesische Regierung wird weiterhin am internationalen Recht festhalten und grundlegende Normen für die Regelungen internationaler Beziehungen wie sie in der Charta der Vereinten Nationen verankert sind, festhalten, einschließlich der Prinzipien des Respektierens der Souveränität und territorialen Integrität und friedlichen Beilegung von Disputen, und die Arbeit mit direkt betroffene Staaten fortsetzen, die entsprechenden Dispute im Südchinesischen Meer durch Verhandlungen und Konsultationen auf Basis des Respektierens der historischen Fakten und in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht zu lösen, um den Frieden und die Stabilität im Südchinesischen Meer aufrechtzuerhalten.

(gemäß der Nachrichtenagentur Xinhua)

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